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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Projekt, das wir umsetzen. Sie sind so geschrieben, dass Sie sie in fünf Minuten lesen können und später nichts überrascht.

01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber und Pluton Studio als Auftragnehmer für jede Arbeit, die auf einer von uns verschickten schriftlichen Offerte beruht.

Die individuelle Offerte geht immer vor: Weicht eine unterzeichnete Offerte von dieser Seite ab, gilt die Offerte.

02

Vertrag und Leistungsumfang

Wir arbeiten im Werkvertrag: Geschuldet ist ein definiertes Ergebnis, keine Stundenzahl. Der Umfang steht Position für Position in der Offerte, und der Festpreis gilt für genau diesen Umfang.

Jede Ergänzung und jede Änderung wird separat offeriert und erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung umgesetzt, eine E-Mail genügt. Es gibt keine Überraschungsrechnungen: Was Sie nicht freigegeben haben, wurde nicht gebaut.

Zwei Korrekturrunden am Design sind enthalten. Weitere Runden sind neue Leistung und werden als solche offeriert.

03

Zahlung

Bezahlt wird per Banküberweisung in Euro gegen Rechnung. Die Arbeit beginnt nach Eingang der ersten Zahlung.

  • Vollständige Vorauszahlung verlangen wir nie.
  • Jede Rechnung nennt ihr Zahlungsziel; ein Zahlungsverzug kann die Arbeit bis zur Klärung pausieren.
  • Fremdkosten wie Domain, Hosting oder Lizenzen geben wir ohne Aufschlag weiter.
Zahlungsplan
ProjektwertRaten
Bis 3.000 €50 % bei Beginn, 50 % beim Livegang
Über 3.000 €Drei Meilensteine mit konkreten Lieferungen
04

Termine

Die veröffentlichten Zeiträume sind realistische Ziele und laufen ab dem Tag, an dem uns die nötigen Zulieferungen vorliegen, nicht ab Unterschrift: Unternehmenswebsite 3 bis 5 Wochen, Onlineshop 5 bis 8 Wochen, Web-App oder Individualsoftware eine erste lauffähige Version in 4 bis 6 Wochen.

Dafür brauchen wir Ihre Mitwirkung: Inhalte, Zugänge und Rückmeldungen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Dauert das Warten auf Zulieferungen länger, verschiebt sich der Termin um denselben Zeitraum, und wir sagen es rechtzeitig statt am Schluss.

05

Abnahme

Zum Livegang übergeben wir die Arbeit zur Abnahme. Sie haben 10 Arbeitstage, um schriftlich zu melden, was vom Umfang der Offerte abweicht. Diese Punkte beheben wir in einer vereinbarten Frist.

Erfolgt innerhalb der 10 Arbeitstage keine Meldung oder nehmen Sie die Arbeit produktiv in Betrieb, gilt sie als abgenommen. Ihre gesetzlichen Rechte für später auftretende Mängel bleiben davon unberührt.

06

Gewährleistung

Jeder Fehler, der innerhalb von 30 Tagen nach dem Livegang auftritt, wird kostenlos behoben. Das ist eine vertragliche Zusage zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, nicht an deren Stelle. Kleine Inhaltsänderungen wie Texte, Fotos und Preise sind in denselben 30 Tagen enthalten.

Die Zusage deckt unsere Arbeit ab. Sie deckt keine Änderungen, die Sie oder Dritte am Code vornehmen, keine Ausfälle bei Drittanbietern und keine Anforderungen, die nie im Umfang standen.

07

Rechte am Werk

Ab dem ersten Tag haben Sie ein umfassendes Nutzungsrecht an dem, was wir bauen, und der Code liegt vom ersten Commit an in Ihrem Repository. Mit der Schlusszahlung gehen sämtliche Rechte an Code, Gestaltung und den für das Projekt erstellten Materialien zeitlich und räumlich unbeschränkt auf Sie über.

Open-Source-Komponenten und Material Dritter wie Schriften, lizenzierte Bilder oder Bibliotheken bleiben Eigentum ihrer Urheber und werden unter deren Lizenz genutzt. Wir listen sie bei der Übergabe auf.

Wir behalten uns vor, die Arbeit mit Ihrem Einverständnis als Fallstudie zu zeigen. Wollen Sie das nicht, genügt ein Wort.

08

Hosting und Wartung

Wartung nach dem Livegang ist freiwillig und nicht im Projektpreis enthalten. Bedingungen, Preis und Inhalt der Pakete stehen auf der Seite Website-Wartung und gelten nur, wenn Sie ein Paket wählen.

Domain- und Hosting-Konten laufen auf Ihren Namen. Bei einer Trennung behalten Sie sie, und wir übergeben jeden Zugang reibungslos.

09

Vertraulichkeit

Alles, was Sie uns über Ihr Unternehmen erzählen, von Zahlen bis Plänen, bleibt zwischen uns, während der Zusammenarbeit und danach. Haben Sie eine eigene Geheimhaltungsvereinbarung, unterzeichnen wir sie.

Personenbezogene Daten behandeln wir nach der Datenschutzerklärung; sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, schliessen wir zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

10

Agenturkundschaft

Arbeiten wir unter Ihrer Marke, treten wir an Ihre Kundschaft nicht heran, weder während des Projekts noch danach. Wir verkaufen ihr nichts, schreiben ihr nicht und nennen sie ohne Ihre schriftliche Erlaubnis nicht als Referenz.

Die Arbeit wird ohne unsere Marke ausgeliefert, wo das nötig ist: kein Vermerk, kein Rücklink, keine Spur.

11

Haftung und höhere Gewalt

Wir haften für schuldhaft verursachte Schäden bis zur Höhe des offerierten Projektwerts. Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn, für den Verlust von Daten, die ohne Sicherung bei Ihnen lagen, und für Ausfälle bei Drittanbietern.

Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie dort, wo das Gesetz eine Begrenzung nicht zulässt.

Ereignisse ausserhalb unseres Einflusses, etwa längere Strom- oder Netzausfälle, Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Massnahmen, verschieben die Termine für ihre Dauer, ohne Haftung auf beiden Seiten.

12

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Standardmässig gilt das Recht der Republik Kosovo, Gerichtsstand ist Prishtina.

Für Kundschaft in der Schweiz oder in Deutschland kann der Einzelvertrag etwas anderes vereinbaren, bis hin zu schweizerischem oder deutschem Recht und dem Gerichtsstand an Ihrem Sitz. Das ist Verhandlungssache im Einzelfall und kein automatischer Anspruch; es gilt nur, wenn es im Vertrag steht.

13

Sprachfassungen

Diese Bedingungen bestehen auf Albanisch, Englisch und Deutsch. Für Kundschaft im Kosovo gilt die albanische Fassung; für internationale Kundschaft ist im Zweifel die englische Fassung massgebend.

Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest in Kraft und die Klausel wird durch die nächstliegende gesetzliche Regelung ersetzt.

Häufige Fragen

Brauche ich einen separaten Vertrag?

Die unterzeichnete Offerte ist der Vertrag. Bei grösseren Projekten kommt ein kurzes Dokument dazu, das Umfang und Meilensteine fixiert. Haben Sie ein eigenes Vertragsmuster, lesen und unterzeichnen wir es.

Was passiert, wenn ich mitten im Projekt etwas ändern möchte?

Wir offerieren die Änderung, bevor wir sie umsetzen, mit Preis und Auswirkung auf den Termin. Sie entscheiden, ob sie jetzt hineinkommt oder in eine zweite Phase geht. Ohne Freigabe wird nichts berechnet.

Gehört mir der Code wirklich?

Ja. Ab dem ersten Tag liegt er mit vollem Nutzungsrecht in Ihrem Repository, mit der Schlusszahlung gehen sämtliche Rechte über. Kein Zwangsabo, kein verschlossener Code.

Gilt schweizerisches oder deutsches Recht?

Nur wenn es im Einzelvertrag so vereinbart wird. Standard ist kosovarisches Recht mit Gerichtsstand Prishtina; für Kundschaft in der Schweiz oder Deutschland verhandeln wir das offen, statt es pauschal zu versprechen.

Warten Sie die Website nach dem Livegang?

Nur auf Wunsch. Pakete und Preise stehen auf der Seite Website-Wartung. Ohne Paket bleibt die Website vollständig Ihre und voll funktionsfähig.